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   VG Augsburg, 20.03.2009 - Au 4 K 08.30110   

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VG Augsburg, 20.03.2009 - Au 4 K 08.30110 (https://dejure.org/2009,74216)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20.03.2009 - Au 4 K 08.30110 (https://dejure.org/2009,74216)
VG Augsburg, Entscheidung vom 20. März 2009 - Au 4 K 08.30110 (https://dejure.org/2009,74216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung trotz Vergleich; Verdacht der Unterstützung der PKK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2009 - Au 4 K 08.30110
    So ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 118, 174 (176)) auch bei einer Verpflichtung des Bundesamtes durch Verpflichtungsurteil der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem das Urteil ergangen ist, also der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung das Fällen der Entscheidung und nicht der Erlass des Anerkennungsbescheides.
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 7.01

    Rechtskräftige Verpflichtung zur Feststellung von Abschiebungshindernissen,

    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2009 - Au 4 K 08.30110
    Insoweit kann auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Durchbrechung der Rechtskraft eines asylrechtlichen Urteils zurückgegriffen werden (BVerwGE 115, 118 (121)).
  • VG Freiburg, 06.02.2004 - A 1 K 11410/03

    Widerruf der auf Grund eines Vergleichs getroffenen Feststellung von

    Auszug aus VG Augsburg, 20.03.2009 - Au 4 K 08.30110
    Das vom Klägerbevollmächtigten zitierte Urteil des VG Freiburg vom 6. Februar 2004 (A 1 K 11410/03) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • VG Freiburg, 01.12.2009 - A 6 K 2367/08

    Zum Widerruf einer Asylanerkennung trotz gerichtlichem Vergleich

    Wenn eine erheblich veränderte Sachlage den Widerruf selbst bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils ermöglicht, so kann im Hinblick auf eine aufgrund eines Vergleichs erfolgte Feststellungsentscheidung nichts anderes gelten (vgl. VG Augsburg, Urt. v. 20.03.2009 - AU 4 K 08.30110 -).
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